Allgemeines
Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst Rechtsprobleme, die
Verträge mit sich bringen können aber auch
Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche.
Hier können wir Sie
unterstützen, wenn Sie Ihre Rechte aus
Verträgen geltend machen wollen, z.B. Gewährleistung
bei Mängeln der Kaufsache, aber auch
ungerechtfertigte vertragliche Ansprüche abwehren wollen, wenn
Sie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend
machen und durchsetzen wollen, wenn Sie z.B. Opfer einer Straftat oder
unerlaubten Handlung geworden sind, wenn Sie Opfer eines
Verkehrsunfalls sind und Ihre Ansprüche gegenüber dem
Schädiger oder der Versicherung durchsetzen müssen,
in dem wir Verträge für Sie ausarbeiten oder Sie vor
Abschluss eines Vertrages beraten.
Familien-
und Eherecht
Das Familien- und Eherecht umfasst alle Fragen, die in
einer Ehe und Familie auftreten können. Hierbei handelt es
sich um Probleme der Ehepartner untereinander, aber auch im Hinblick
auf die Kinder und das Sorgerecht sowie unterhaltsrechtliche Fragen.
Wir beraten Sie rund um die Fragen der
Eheschließung, des Ehe- und Familienlebens und auch dessen
Beendigung.
Da bei einem Scheidungsverfahren zumindest die antragstellende Partei
anwaltlich vertreten sein muss, wird bei Vorliegen der finanziellen
Voraussetzungen in der Regel Prozesskostenhilfe bewilligt. Auch
wenn der Partner/die Partnerin einen Scheidungsantrag stellt, wird
wegen der Chancengleichheit ebenfalls Prozesskostenhilfe gewährt.
Zu beachten ist, dass Rechtsschutzversicherungen
in familienrechtlichen Streitigkeiten in der Regel nur die Kosten
für eine Beratung übernehmen. Im Zweifelsfall sollten
Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung informieren.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, eine Mediation in Anspruch
zu nehmen, um hier zu einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die
für alle Beteiligten akzeptabel ist. Wir können Ihnen
bei Bedarf ausgebildete Mediatoren benennen.
Wir können z.B. für Sie
tätig werden, wenn Sie sich vor
Eheschließung über die rechtlichen Folgen beraten
lassen möchten, Sie sich scheiden lassen möchten, Sie
von Ihrem Ehepartner Unterhalt während des Getrenntlebens oder
nach der Scheidung fordern und einklagen möchten, Sie Fragen
rund ums Sorgerecht und Umgangsrecht haben, Kindesunterhalt geltend
gemacht und eingeklagt werden oder ein bereits bestehender
Unterhaltstitel abgeändert werden muss, Ihnen das Sorgerechts
entzogen wurde oder eine Entziehung droht, eine
Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden soll, der Hausrat geteilt
werden muss, die Vertragslage für die Ehewohnung
geklärt werden oder die Ehewohnung einem der Ehegatten z.B
wegen bestehender oder drohender Gewalt in der Ehe zugewiesen werden
muss.
Strafrecht
einschließlich Recht der Ordnungswidrigkeiten und Nebenklage
Mit dem Strafrecht können sie als Beschuldigter, Zeuge oder
Opfer einer Straftat, sei es eines Vergehens oder Verbrechens, in
Berührung kommen. Denkbar ist hier eine Vielzahl von Delikten,
z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Raub, sexuelle
Nötigung, Beleidigung, Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz oder auch Ordnungswidrigkeiten und
Verkehrsdelikte. Auch hier kann für den Ausgang des Verfahrens
entscheidend sein, dass Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten oder
vertreten lassen. Oft kann dann im Vorfeld eine Verfahrenseinstellung
erreicht werden bzw. bei Vertretung von Mädchen oder Frauen,
die vergewaltigt oder sexuell mißbraucht wurden, die
Einstellung des Verfahrens eben auch verhindert werden.
Die Kosten für die Verteidigung müssen Sie in der
Regel selbst tragen, hier gibt es weder die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, noch nimmt Ihnen
eine Rechtsschutzversicherung (Ausnahmen kann es hier allerdings bei
Verkehrsdelikten geben) die Zahllast ab. Unter bestimmten
Voraussetzungen muss Ihnen aber ein Pflichtverteidiger gestellt werden.
Wir beraten Sie hier natürlich ebenfalls darüber, ob
dies in Ihrem speziellen Fall gegeben ist.
Bei einer Nebenklage besteht weitaus häufiger die
Möglichkeit der für Sie kostenfreien Beiordnung der
Rechtsanwältin.
Wir können Sie z.B. beraten oder
vertreten, wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen
Vernehmung oder zur Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft als
erhalten haben, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat
und/oder Gegenstände beschlagnahmt wurden, Sie verhaftet
worden sind, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt
bekommen haben, Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder entzogen
werden soll, wir Ihnen als Verteidigerin im Verfahren beistehen sollen,
aber auch, wenn Sie Anzeige erstatten oder bei sogenannten
Antragsdelikten Strafantrag stellen wollen, als Nebenkläger
oder Nebenklägerin einem Strafverfahren beitreten wollen,
Akteneinsicht in ein Sie betreffendes Verfahren erhalten wollen.
Verkehrsrecht
schließlich beinhaltet alles, was rund um das Auto streitig
werden kann. Ob Sie
mit Ihrem Pkw nun in einen Unfall verwickelt sind und deswegen
Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, einen
Bußgeldbescheid erhalten haben,
ohne Fahrerlaubnis gefahren sind oder die Behörde Ihnen die
Fahrerlaubnis entziehen will.
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